Die letzte Indienbill von 1783 erwies sich als verhängnisvoll für das Koalitionskabinett der Herren Fox und Lord North. Die neue Indienbill von 1853 wird sich höchstwahrscheinlich ebenso verhängnisvoll für das Koalitionskabinett der Herren Gladstone und Lord John Russell erweisen. Wenn jedoch die ersteren ausgebootet wurden, weil sie versuchten, das Direktorium und den Aufsichtsrat abzuschaffen, so werden letztere von einem ähnlichen Geschick bedroht, jedoch aus völlig entgegengesetzten Gründen. Am 3. Juni stellte Sir Charles Wood den Antrag, ihm zu gestatten, einen Gesetzentwurf

über die Regierung Indiens einzubringen. Sir Charles begann damit, daß er die außerordentliche Länge der Rede, die er zu halten beabsichtige, mit dem "Umfang des Themas" und mit den "150 Millionen Seelen, mit denen er sich dabei beschäftigen müsse", entschuldigte. Sir Charles fühlte sich verpflichtet, für je 30 Millionen seiner "Mitbürger" nicht weniger als eine Stunde Stimmaufwand zu opfern. Aber warum diese übereilte Gesetzgebung für ein solch "großes Thema", während sogar Maßnahmen für die "unbedeutendste Sache" aufgeschoben werden? Weil die Charte der Ostindischen Kompanie am 30. April 1854 abläuft. Aber warum nicht eine zeitweilige Verlängerung der Charte beschließen und eine beständigere Gesetzgebung späterer Diskussion überlassen? Weil nicht zu erwarten ist, daß wir je wieder eine "solch günstige Gelegenheit finden werden, um in Ruhe diese umfangreiche und wichtige Frage zu behandeln" - d.h. sie parlamentarisch abzuwürgen. Außerdem - wir sind über diese Angelegenheit völlig informiert - sind die Direktoren der Ostindischen Kompanie der Meinung, daß es notwendig sei, während der gegenwärtigen Parlamentssession das Gesetz zu beschließen, und der Generalgouverneur von Indien, Lord Dalhousie, forderte die Regierung in einem Eilbrief auf, das Gesetz auf jeden Fall unverzüglich zu verabschieden. Doch das schlagendste Argument, mit dem Sir Charles seine Eile bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs rechtfertigt, ist die Tatsache, daß, obwohl er darauf vorbereitet zu sein scheint, über einen Wust von Fragen zu sprechen,

"die nicht in dem Gesetzentwurf enthalten sind, den er einzubringen vorschlägt", "die
Maßnahme
, welche er zu unterbreiten hat, soweit sie die Gesetzgebung betrifft,
auf einen sehr geringen Umfang beschränkt ist
".

Nach dieser Einleitung trug Sir Charles seine Verteidigung der Verwaltung Indiens in den letzten 20 Jahren vor. "Wir müssen Indien gewissermaßen mit indischen Augen betrachten!" Dabei scheinen diese indischen Augen die besondere Gabe zu haben, alles, was England betrifft, in den leuchtendsten und alles, was Indien betrifft, in den schwärzesten Farben zu sehen.

"In Indien haben Sie einen Menschenschlag, der traditionsgebunden, tief verstrickt in religiösen Vorurteilen und überlebten Bräuchen ist. Dort sind in der Tat alle Hindernisse für einen schnellen Fortschritt vorhanden." (Vielleicht gibt es in Indien eine Wigh-Koalitionspartei.)

Sir Charles Wood erklärt:

"Die Punkte, auf die größtes Gewicht gelegt worden ist und die an der Spitze der Beschwerden in den Petitionen an den Ausschuß stehen, beziehen sich auf die Rechtspflege, den Mangel an öffentlichen Arbeiten und die Bodenbesitzverhältnisse."

Was die öffentlichen Arbeiten betrifft, so
beabsichtige
die Regierung, einige von "größtem Ausmaße und höchster Bedeutung" auszuführen. Was den Bodenbesitz betrifft, so beweist Sir Charles höchst erfolgreich, daß seine drei bestehenden Formen - das
Samindari
-, das
Raiatwari-
und das
Dorfsystem
nur ebensoviele Formen der fiskalischen
Ausbeutung
seitens der Kompanie sind, von denen nicht eine zur allgemeingültigen gemacht werden könnte oder dürfte. Der Gedanke, eine andere Form mit einem völlig entgegengesetzten Charakter einzuführen, beschäftigt Sir Charles nicht im entferntesten.

"Was die
Rechtspflege
betrifft", fährt er fort, "so beziehen sich die Beschwerden hauptsächlich auf die Unbequemlichkeiten, die aus Verfahrensfragen des englischen Rechts erwachsen, auf die angebliche Inkompetenz der englischen Richter und auf die Korruption der eingeborenen Beamten und Richter."

Um nun zu beweisen, welche beschwerliche Arbeit mit der Einrichtung einer Rechtspflege in Indien verbunden ist, berichtet Sir Charles, daß schon 1833 ein Rechtsausschuß in Indien ernannt worden sei. Aber wie verfuhr dieser Ausschuß nach dem Zeugnis Sir Charles Woods? Das erste und einzige Ergebnis der Bemühungen dieses Ausschusses war ein
Strafgesetzbuch
; ausgearbeitet unter den Auspizien des Herrn Macaulay. Dieses Gesetzbuch wurde den verschiedenen indischen Lokalbehörden zugesandt, die es nach Kalkutta zurückschickten, von wo es nach England befördert wurde, um von England zurück nach Indien geschickt zu werden. In Indien war inzwischen Herr Macaulay von Herrn Bethune als Rechtssachverständiger abgelöst und das Gesetzbuch von Grund auf umgeändert worden. Auf Grund dieser Tatsache sandte der Generalgouverneur <Dalhousie>, der damals noch nicht der Meinung war, "daß Aufschub eine Quelle von Schwäche und Gefahr ist", es zurück nach England, und von England wurde es zurück an den Generalgouverneur geleitet, mit der Ermächtigung, das Gesetzbuch in der Form in Kraft zu setzen, die er selbst für richtig halte. Doch da Herr Bethune gestorben ist, hielt es der Generalgouverneur für das beste, das Gesetzbuch einem dritten englischen Juristen vorzulegen, und zwar einem Juristen, der nichts von den Sitten und Gebräuchen der Hindus wußte, wobei sich der Generalgouverneur das Recht vorbehielt, später ein Gesetzbuch abzulehnen, das von einem völlig inkompetenten Beamten ausgeheckt wurde. Das waren die Abenteuer des Gesetzbuches, das bis auf den heutigen Tag noch nicht das Licht der Welt erblickt hat. Hinsichtlich der formalen Absurditäten der

Rechtsprechung in Indien beruft sich Sir Charles auf die nicht weniger absurden Formalitäten der englischen Rechtsprozedur. Während er einerseits auf die völlige Unbestechlichkeit der englischen Richter in Indien schwört, ist er andererseits bereit, sie, durch eine Änderung des Verfahrens ihrer Ernennung, zu opfern. Den allgemeinen Fortschritt Indiens veranschaulicht Sir Charles durch einen Vergleich der heutigen Verhältnisse in Delhi mit den Verhältnissen in Delhi zur Zeit des Einfalls von Khuli-Khan. Um die Einführung der Salzsteuer zu rechtfertigen, benutzt er die Argumente der bekanntesten Ökonomen, die alle geraten haben, einige der wichtigsten Lebensmittel mit Steuern zu belegen. Sir Charles fügt jedoch nicht hinzu, was dieselben Ökonomen sagen würden, wenn sie erfahren hätten, daß in zwei Jahren, von 1849 bis 1850 und 1851 bis 1852, der Salzverbrauch um 60.000 Tonnen zurückgegangen ist und daß das bei einer Gesamteinnahme aus der Salzsteuer von 2 Millionen Pfd.St. einen Rückgang der Einnahmen von 415.000 Pfd.St. zur Folge hatte.

Die von Sir Charles vorgeschlagenen und "auf einen sehr geringen Umfang beschränkten" Maßnahmen sind:

1. Das Direktorium soll aus achtzehn statt vierundzwanzig Mitgliedern bestehen; davon sind zwölf von den Aktienbesitzern und sechs von der Krone zu wählen.

2. Das Einkommen der Direktoren soll von 300 auf 500 Pfd.St. jährlich, das des Vorsitzenden auf 1.000 Pfd.St. erhöht werden.

3. Alle unteren Beamtenstellen im Zivildienst und alle wissenschaftlichen Stellen im Militärdienst in Indien sollen der öffentlichen Bewerbung zugänglich gemacht werden, wobei die Ernennungen für die Kadettenstellen in der Linienkavallerie den Direktoren vorbehalten bleiben.

4. Der Posten des Generalgouverneurs soll von dem des Gouverneurs von Bengalen getrennt und die oberste Regierung ermächtigt werden, eine neue Präsidentschaft in den Bezirken am Indus zu bilden.

5. Schließlich sollen alle aufgeführten Maßnahmen nur solange Gültigkeit haben, bis das Parlament eine andere Entscheidung getroffen hat.

Die Rede und die vorgeschlagenen Maßnahmen des Sir Charles Wood waren Gegenstand einer sehr scharfen und sarkastischen Kritik seitens Herrn Brights; seine Darstellung des durch den Steuerdruck der Kompanie und der Regierung ruinierten Indiens enthielt natürlich keinen Nachtrag über das durch die Manchesterleute und den Freihandel ruinierte Indien. Was die gestern Abend gehaltene Rede des alten Ostindienmannes, Sir J. Hogg, anbetrifft, eines Direktors oder Exdirektors der Kompanie, so hege ich den Verdacht, daß ich ihr bereits in den Jahren 1701, 1730, 1743, 1769,

1772, 1781, 1783, 1784, 1793, 1813 u.a. begegnet hin. Als Antwort auf seine Lobpreisung der Direktoren möchte ich nur einige wenige Tatsachen aus den Indischen Jahresausweisen zitieren, die, wie ich annehme, unter seiner Oberaufsicht veröffentlicht worden sind:

Gesamtnettoeinnahmen Indiens:

1849/50 .......... 20.275.831 Pfd.St.

1850/51 .......... 20.249.932 Pfd.St.

1851/52 .......... 19.927.039 Pfd.St.

}

Rückgang der Einnahmen innerhalb von 3 Jahren 348.792 Pfd.St.

Gesamtausgaben:

1849/50 .......... 16.687.382 Pfd.St.

1850/51 .......... 17.170.707 Pfd.St.

1851/52 .......... 17.901.666 Pfd.St.

}

Erhöhung der Ausgaben innerhalb von 3 Jahren um 1.214.284 Pfd.St.

Bodensteuer:

In den letzten 4 Jahren schwankte die Summe

in Bengalen

zwischen 3.500.000 Pfd.St. und 3.560.000 Pfd.St.

im Nordwesten

zwischen 4.870.000 Pfd.St. und 4.900.000 Pfd.St.

in Madras

zwischen 3.640.000 Pfd.St. und 3.470.000 Pfd.St.

in Bombay

zwischen 2.240.000 Pfd.St. und 2.300.000 Pfd.St.

Bruttoeinnahmen

Ausgaben für öffentliche Arbeiten

1851/52

1851/52

Bengalen

10.000.000 Pfd.St.

87.800 Pfd.St.

Madras

5.000.000 Pfd.St.

20.000 Pfd.St.

Bombay

4.800.000 Pfd.St.

58.500 Pfd.St.

Insgesamt

19.800.000 Pfd.St.

166.300 Pfd.St.

Von der Gesamtsumme von 19.800.000 Pfd.St. sind also für den Bau von Straßen, Kanälen, Brücken und für andere notwendige öffentliche Arbeiten nur 166.300 Pfd.St. ausgegeben worden.