1) ist der Verein durch die in Folge der politischen Verhältnisse eingetretene Auswanderung, die von Hrn. Schapper und Willich aus finanziellen Rücksichten bereitwillig aufgenommen worden und durch die als Ehrenmitglieder mit Stimmrecht aufgenommenen Mitglieder, die gar keine Beiträge zahlen, total in seinem Charakter geändert. Die Auszahlung der Gelder an den Verein würde nur zu einer Verwendung derselben führen, die der ursprünglichen Absicht direkt entgegengesetzt ist.

2) Wir haben die Gelder als Trustées der Gesellschaft übernommen. Die Stellung der Trustées ist durch das englische Gesetz fixirt. Der Trustée kann das Geld nach Gutdünken verwenden, wenn er nur im Stande ist, es nach vorheriger üblicher Kündigung zu zahlen.

3) Was die momentane Verwendung der Gelder betrifft, so wissen die Bürger Sch[apper] und W[illich], die jetzt aus Privatrücksichten auf Auszahlung der Gelder bestehen, sehr gut, daß hinter der Gesellschaft und ohne Vorwissen der meisten Mitglieder, von jeher ein geheimes Comité stand, das mit unbeschränkter Vollmacht über die Gesellschaftsfonds disponirte. Herr Sch[apper] weiß dies um so besser, als er mehr als einmal durch Verwendung dieses Comités Geld zu persönlichen Zwecken von der Gesellschaft erhielt.

Die Unterzeichneten sind Arbeiter, von denen nicht anzunehmen ist, daß sie — wie Herr Schapper — von der Exploitation der Gesellschaft oder — wie Herr von Willich — von der Verwendung der Flüchtlingskasse leben.

4) Das Geld ist trotzdem der Gesellschaft von uns offerirt worden, und da die Gesellschaft, nachdem sie scheinbar auf unsre Vorschläge eingegangen war, uns plötzlich vor die Gerichte citirte — ohne Erfolg — so haben wir das Geld bei einem Londoner Bürger deponirt, in dessen Händen es bleiben wird, bis die Gesellschaft für seine Verwendung nach der ursprünglichen Absicht die hinreichenden Garantieen bietet.

5) Was die Verweigerung des Schriftlichen angeht, so hätte Schriftliches juristisch keinen Zweck. Selbst eine schriftliche Erklärung könnte die Unterzeichneten nicht juristisch einer moralischen Person gegenüber binden. Die schriftliche Erklärung hätte keinen andern Zweck, als einen kontraktwidrigen Gebrauch davon zu machen.

Bauer von Paris (8)
Pfänder (7)