* Köln, 9. Februar. Wenn die Entscheidung der Geschwornen in unserm
Nr. 218, 10. Februar 1849
Neue Rheinische Zeitung.
vorgestrigen Preßprozeß von Wichtigkeit für die Presse war, so ist die
gestrige Freisprechung von Marx, Schneider und Schapper entscheidend
für sämmtliche aus Anlaß der Steuerverweigerung vor rheinischen Gerichten anhängig gemachten Prozesse. Das Faktum selbst war durchaus5
einfach und keinem Zweifel unterworfen. In dem inkriminirten Schriftstück hieß es:
„Der Rheinische Kreisausschuß der Demokraten fordert alle demokratischen Vereine der Rheinprovinz auf, die Beschlußnahme und Durchführung folgender Maßregeln zu bewerkstelligen:
1) Nachdem die preußische Nationalversammlung selbst die Steuerverweigerung beschlossen hat, ist ihre gewaltsame Eintreibung überall
durch jede Art des Widerstandes zurückzuweisen;
2) der Landsturm zur Abwehr des Feindes ist überall zu organisiren ...
3) die Behörden sind überall aufzufordern, sich öffentlich darüber zu15
erklären, ob sie die Beschlüsse der Nationalversammlung anerkennen
und ausführen wollen? Im Weigerungsfalle sind Sicherheitsausschüsse zu
ernennen. Der gesetzgebenden Versammlung widerstrebende Gemeinderäthe sind durch allgemeine Volkswahl zu erneuern.“
Dies Aktenstück ist doch wohl verständlich genug. Abgesehen von der20
Frage über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Steuerverweigerungsbeschlusses, lag hier offenbar der Fall der Aufreizung zum Aufruhr und zum
Bürgerkriege vor. Die Beschuldigten machten auch kein Hehl daraus, daß
unter dem „Feind“ (im Absatz 2) der innere Feind, die bewaffnete Macht
der Regierung zu verstehen sei. Nichts desto weniger hatte die Staatsbehörde, an einer Verurtheilung unter diesem Artikel des Code verzweifelnd,
die mildere Anklage gewählt: auf Aufforderung zur Rebellion und zum
Widerstand gegen die Agenten der Staatsgewalt. (Art. 209ff.)

Es drehte sich hiernach nur um die politische Frage: ob die Beschuldigten durch den Steuerverweigerungsbeschluß der Versammlung autorisirt gewesen, in dieser Weise zum Widerstande gegen die Staatsgewalt
aufzufordern, eine bewaffnete Macht gegen die des Staats zu organisiren
und Behörden aus eigner Machtvollkommenheit ab- und einsetzen zu 5
lassen.
Die Geschwornen haben diese Frage nach sehr kurzer Berathung bejaht.
Nach dieser Entscheidung werden auch Lassalle und Cantador wohl
bald wieder in Freiheit gesetzt werden. Es steht nicht zu erwarten, daß 10
der Anklagesenat von Köln in Beziehung auf sie andrer Meinung sein
werde als die Geschwornen in Beziehung auf Marx, Schneider und
Schapper.
Wir werden übrigens morgen auf Lassalle speziell zurückkommen.
Man scheint die wohlmeinende Absicht zu haben, seine Sache über die
nächsten Assisen (im März) hinaus zu schleppen und ihm so neue drei
Monate Untersuchungshaft zu oktroyiren. Hoffentlich aber macht der
Ausspruch der Kölner Jury einen Strich durch derartige menschenfreundliche Pläne. Wie Lassalle im Düsseldorfer Gefängniß behandelt
wird, darüber morgen einige angenehme Details.