* Düsseldorf, 4. Februar. Von Seiten der ehemaligen „demokratischen
Nr. 214, 6. Februar 1849
Neue Rheinische Zeitung.
Monarchie“ kommt uns eine Berichtigung unseres vorgestrigen = Â Artikels aus Düsseldorf über Hrn. Wesendonk zu.
Die Berichtigung berichtigt eigentlich nichts, als daß Hr. Wesendonk
keineswegs zur Zeit des Vorparlaments als Republikaner aufgetreten und5
dann zur demokratischen Monarchie zurückgekehrt sei. Im Uebrigen bestätigt sie den von ihr als „Verdächtigung“ bezeichneten Artikel. Wir
protestiren zuerst gegen diese Bezeichnung. Die Herren Wahlkandidaten
sind der öffentlichen Kritik unterworfen, und wenn man von diesem
Recht Gebrauch macht, so kann bloß verletzte Eitelkeit darin eine Verdächtigung sehen. Wir werfen Hrn. Wesendonk vor, daß er mit großem
Gepolter in Frankfurt den Antrag gemacht hat, die oktroyirte Verfassung
für null und nichtig zu erklären und daß er jetzt noch nicht zwei Monate
nachher, sie anerkennen will. Die „Berichtigung“ vertheidigt diese
Schwenkung dadurch, daß ja das Volk durch die Urwahlen selbst schon15
die Oktroyirte sammt 1. und 2. Kammer anerkannt habe – Logik der
Kölnischen Zeitung und der plattesten Advokaten-Beschönigung. Sie
verlangt ferner, wir sollen keinen Zwiespalt ins eigene Lager werfen –
d.h. die sogenannten demokratischen Kandidaten ohne Weiteres acceptiren und uns aller Kritik über sie enthalten. Wir konnten im Parteiinteresse einige Rücksicht nehmen bis zu dem Augenblick, wo die Phrase
von der Anerkennung des Staatsstreichs vom 5. Dezbr. endlich von verschiedenen angeblich demokratischen Kandidaten ausgesprochen wurde.
Von dem Augenblick an haben wir sämmtliche s.g. demokratische Kandidaten angegriffen, die diese Phrase acceptirten, aus dem einfachen
Grunde, weil wir mit diesen Herren keineswegs in demselben „Lager“
sind.

Wir erfahren ferner aus Düsseldorf, daß die Konstitutionellen bis
jetzt 2 Gegenkandidaten aufgestellt haben: die Herren Minister v. d.
Heydt und Dr. Claesen von Köln. Ihre Aussichten sollen freilich schwach
sein.