* Köln, 21. Januar. So eben erhalten wir folgendes, im Oppelner KreisNr. 207, 28. Januar 1849
Neue Rheinische Zeitung.
blatt abgedruckte erbauliche Aktenstück:
Steckbrief. Nach einer Mittheilung der k. k. österreichischen Regierungs-Kommission in Krakau sind in Ungarn solche Anstalten getroffen,
daß Kossuth unter fremden Namen über Breslau nach Hamburg gelange, 5
und wird vermuthet, daß er die Richtung über Myslowitz, Gleiwitz und
Kosel einschlagen werde.
In Folge Auftrages des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien
veranlasse ich daher die Polizeibehörden, Ortsgerichte und Gensd’armen
auf den Kossuth, dessen Signalement nachstehend angegeben ist, genau
zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle anzuhalten und sicher an mich
zur weiteren Veranlassung abzuliefern.
(Folgt hierauf das Signalement Kossuth’s, wie wir es bereits mitgetheilt.) Das ganze erbauliche Aktenstück ist unterzeichnet:
Oppeln, den 17. Januar 1849.
Der Königliche Landrath Hoffmann.
Was sagen unsre Leser hierzu? Die gottbegnadeten Manteuffel der
Wasserpolakei haben nicht übel Lust, den großen Agitator Kossuth, falls
er geschlagen würde und glücklich die Gränze überschreiten sollte, zu
verhaften und an seine Henker zur schleunigsten Begnadigung mit Pulver 20
und Blei abzuliefern. Diese Auslieferung, sollte sie wirklich zu Stande
kommen, würde der niederträchtigste Verrath, der infamste Bruch des
Völkerrechts sein, den die Geschichte kennt.
Preußen hatte gegen Deutsch-Oestreich nach dem alten Bundesrecht
allerdings die Verpflichtung, die wegen auf deutschem Bundesgebiet begangener Handlungen inkriminirten politischen Flüchtlinge auf Verlangen auszuliefern. Die Revolution hat das alte Bundesrecht umgestoßen,
und selbst unter Pfuel waren Wiener Flüchtlinge in Berlin sicher. Aber

gegen Ungarn hat Preußen keine derartige Verpflichtung. Ungarn ist ein
unabhängiger Staat, und wenn Preußen ungarische Flüchtlinge, die nur
wegen auf ungarischem Boden begangener Handlungen inkriminirt werden können, ausliefert, so begeht es dieselbe schamlose Infamie, als ob es
russische oder polnische Flüchtlinge an Rußland auslieferte.5
Selbst unter dem Regime Bodelschwingh wagte man es nicht, die übergetretenen Galizischen und Krakauer Flüchtlinge an Oesterreich auszuliefern. Aber freilich, dafür waren wir auch damals unter der absoluten
Monarchie, und heute sind wir konstitutionell!
Noch mehr. Kossuth, sollte er preußisches Gebiet betreten, ist kein
politischer Flüchtling, sondern eine auf neutrales Gebiet übergetretene
kriegführende Partei.
Deutsch-Oesterreich, ein selbstständiger Staatenbund, führt mit Ungarn, einem selbstständigen Staate, Krieg; weßhalb, geht Preußen nichts
an. Und selbst 1831 wagte man nicht die übergetretenen Polen an Ruß-15
land auszuliefern; aber damals waren wir auch unter der absoluten Monarchie, und heute sind wir konstitutionell!
Wir signalisiren die wohlwollenden Absichten der preußischen Regierung gegen Kossuth der öffentlichen Meinung. Wir sind überzeugt, daß
dies hinreicht, um einen solchen Sturm der Sympathie für den größten
Mann des Jahres 1848, der Indignation gegen die Regierung hervorzurufen, daß selbst ein Manteuffel nicht wagen wird, dagegen aufzutreten.
Aber freilich! Einstweilen noch regiert Kossuth, von dem Enthusiasmus des ganzen Magyarenvolkes umgeben, in Debreczin, noch sprengen
seine muthigen Husaren über die ungarischen Pußten, noch steht Windischgrätz rathlos vor den Sümpfen der Theiß, und Eure Steckbriefe sind
mehr lächerlich als fürchterlich!