* Köln, 26. Januar. Mit schwerem Herzen, aber stets bereit, seinen Mit Nr. 206, 27. Januar 1849
Neue Rheinische Zeitung.
bürgern das Schatzkästlein seines Geistes zu öffnen, antwortet EhrenBrüggemann auf unsern vorgestrigen Artikel durch „Urwahl-Erfahrungen“.
Herr Brüggemann bleibt dabei: Das gegenwärtige Wahlgesetz macht, 5
so lange nicht etc. etc. ... vernünftige und maßgebende Wahlen unmöglich.
Schönes Kompliment für das octroyirte Wahlgesetz! Um so schöner,
als sein Verfasser Niemand anders ist, als der dankbarste Anbeter der im
neuen Wahlgesetz vollendeten „rettenden That der Krone“!
Die „rettende That der Krone“ läuft also darauf hinaus, daß sie „ver- 10
nünftige und maßgebende Wahlen unmöglich“ gemacht, und EhrenBrüggemann überzeugt hat, daß wir uns noch lange nicht „schmeicheln
dürfen, die Revolution definitiv abgeschlossen zu haben“!
Armer Brüggemann! Unglückliche Krone!
Herr Brüggemann bemüht sich nun, Mittel aufzufinden, welche, vereint mit dem jetzigen Wahlgesetze, „vernünftige und maßgebende“, d.h.
nicht demokratische, nicht oppositionelle Wahlen, Wahlen im Sinne der
rettenden That vom 5. Dezember möglich machen.
Sehr einfach! Ein hoher Census nebst specieller Vertretung des großen
Grundbesitzes würde gewiß alle Anforderungen des tiefen Denkers Brüggemann befriedigen.
Aber nein! Die Krone hat einen Schein von allgemeinem Stimmrecht
beibehalten, und Brüggemann hat Ordre, nie reaktionärer zu sein, als die
Krone. Es muß auch solche Käuze geben, sagt Manteuffel, wenn man
ihm von Brüggemann spricht. 25
Deswegen halten „Wir die Errungenschaft des allgemeinen Stimmrechts für sehr werthvoll“, denn „Uns ist es Ernst um die wahre Demokratie“ – so lange nämlich nicht „neue Octroyirungen werden nothwendig
werden“!!

Aber woran liegt es denn, daß die „Errungenschaft des allgemeinen
Stimmrechts“ zu demokratischen Wahlen geführt und ihren Verehrer
Brüggemann so tief gekränkt hat?
Die Wahlen waren diesmal entschiedene Parteiwahlen. Das beweist der
Umstand, daß fast überall die erste Wahl zugleich die enge, entscheidende5
Wahl war. Die Urwähler stimmten in voller Kenntniß der Sache; es handelte sich für sie um Sturz oder um Aufrechthaltung des Ministeriums
und seiner kontrerevolutionären Akte. Die ungeheuere Majorität des
Landes – das ist jetzt schon gewiß – erklärt sich für den Sturz des Ministeriums, für Vernichtung seiner Akte. Herr Brüggemann will das Gegentheil, und er vertritt doch die „ wahre Demokratie“, die „ wahre“ Majorität. Wie hängt das zusammen?
Die Sache hat, nach Ehren-Brüggemann, zwei Haken. Erstens:
„Es fehlte überall an einer genügend allgemeinen Theilnahme. “
Die „erschreckende Theilnahmlosigkeit des mittleren Bürgerstandes“15
ist bereits eingeschrumpft zu einem bloßen Mangel „an einer genügend
allgemeinen Theilnahme“. Erste „Urwahl-Erfahrung“ und, um mit Hrn.
Brüggemann zu reden: „von dieser Erfahrung wollen wir sogleich Urkunde nehmen“.
Wir haben auf diesen Punkt bereits geantwortet. Wir behaupten, daß
dieser Mangel an Theilnahme, wo er existirte, aus der Sicherheit des Resultats hervorging, und auf das Resultat selbst keinen Einfluß gehabt hat.
Wir behaupten ferner, daß er an manchen Orten aus dem Schamgefühl
mancher Conservativen hervorging, die im November, sei es aus Ehrlichkeit, sei es aus Furcht vor einer neuen Revolution, Dankadressen an die
Nationalversammlung schickten und jetzt nicht für die entgegengesetzte
Politik stimmen mögen. Nicht jeder Heuler ist ein Lazzarone, der heute
schreit: eviva la constituzione, und morgen für eine Schüssel Macaroni
sein: eviva il Re` e la santa fede in die Welt brüllt. Nicht jeder Bourgeois
versteht so unverzüglich den Mantel nach dem Winde zu hängen, wie
gewisse unerschütterliche Catonen des Rechtsbodens.
Oder sagen Sie uns doch, Herr Brüggemann, warum konnten die Demokraten zuweilen „über Mittag succurs holen“, während Sie seufzend
bekennen: „Wir haben in den letzten Wochen zu einer allgemeinen Theilnahme wiederholt aufgefordert, und wiederholt jeden Leser gebeten in seinem Kreise für eine möglichst allgemeine Betheiligung ... zu wirken ...
Diese Anmahnungen sind ... wohl größtentheils umsonst gewesen !“
Nun der zweite Haken: „Die gegenseitige Fremdheit der Wahlgenossen.“
Allerdings, hätten sämmtliche „Wahlgenossen“ der heiligen Stadt Köln
die erhabenen Eigenschaften Ehren-Brüggemann’s gekannt, er wäre in40
allen 64 Bezirken zum Wahlmanne gewählt worden, während die „gegen-

seitige Fremdheit der Wahlgenossen“ ihn jetzt in seinem eigenen Bezirke
durchfallen ließ!
Wenn unsere gegenwärtigen Wahlen einigermaßen entschieden ausgefallen sind, so liegt das gerade daran, daß diese Fremdheit existirte, oder
daß, wo sie nicht existirte, man handelte, als ob man einander fremd sei. 5
Man wählte nicht den „ehrenwerthen Charakter,“ den „angesehenen
Mann,“ den „einflußreichen Kapitalisten,“ man wählte den Demokraten
oder den Contrerevolutionär, den Oppositionsmann oder den Konservativen. Man hatte die Hauptsache im Auge und ließ sich nicht durch
persönliche Rücksichten bestimmen. Und daher werden unsere Wahlen
uns – so oder so – eine Entscheidung bringen.
Aber das gerade kränkt unsern Brüggemann so tief. Und darum macht
er Projekte, wie dieser Fremdheit abzuhelfen, wie die Urwähler des Bezirks persönlich mit einander bekannt zu machen, wie persönliche, patriarchalische Beziehungen in die Wahl hineinzubringen seien; darum 15
schlägt er vor, die Wahlmänner zu permanenten Bezirksvertretern zu
machen, damit bei ihrer Wahl nicht die einfache Rücksicht gelte: ob sie
gut genug seien, einen Deputirten im Sinne des Bezirks zu ernennen,
sondern damit hunderte andere Rücksichten ins Spiel kommen, die mit
der Wahl gar nichts zu thun haben, z.B. ob sie gute Geschäftsmänner
sind und zu Gemeindeverordneten u.s.w. passen, ob sie allerlei für die
Wahl gleichgültige Kapazitäten und Kenntnisse besitzen etc.
Die indirekte Wahl ist schon eine höchst verworrene und unnütze Operation. Aber für Ehren-Brüggemann, den Ritter von der wahren, der
oktroyirten Demokratie, ist sie noch viel zu einfach. Er möchte sie so
unklar machen, daß kein Mensch mehr daraus klug würde. Dann erst,
wenn die Verwicklung, das Tohuwabohu auf den höchsten Grad gediehen, dann erst hofft unser oktroyirter Schlaukopf auf „vernünftige und
maßgebende Wahlen“!
Aber Alles das reicht noch nicht hin. Das Alles soll blos gelten „Zum
Uebergang und für die Zwischenzeit“. Das Ziel von dem Allen liegt anderswo. Man höre:
„Eine Kluft liegt zwischen den verschiedenen Berufs- und Lebenskreisen unserer heutigen bürgerlichen Gesellschaft, die damit, daß das Wahlgesetz sie ignorirt, wahrlich noch nicht ausgefüllt ist! Könnte man einstweilen die – unseres Erachtens sehr falsche und abergläubige – politische
Scheu vor gesetzlicher Anerkennung und Berücksichtigung dieser Unterschiede noch nicht überwinden, so müßte man mindestens – obige Uebergangsmaßregeln ergreifen.“
Dazu erklärt Hr. Brüggemann: „Man solle den rettenden Ausweg nicht 40
in dem alten ausgefahrenen Geleise des nackten Census suchen.“

Das heißt, gerade herausgesprochen, dasselbe, was die Galgenzeitung
täglich predigt: Mit einer modernen Volksvertretung ist nicht zu regieren.
Man schaffe das allgemeine Wahlrecht ab und wähle nach Ständen, man
jage die konstitutionellen Kammern zum Teufel und berufe den alten
ständischen Vereinigten Landtag, der allein noch kapabel ist, mit Gott5
für König und Vaterland zu marschiren!
Diese Dinge predigt Hr. Brüggemann in der Kölnischen Zeitung
11 Monate nach der Februarrevolution, 10 Monate nach den März-„Ereignissen“; und diesen unverhüllten Feudalmist nennt er „wahre Demokratie“ und „Befestigung des demokratischen Prinzips“ durch „weitere10
ergänzende demokratische Organisationen auf dem gewerblichen und sozialen Gebiete“!!!
In der That, wir machen Fortschritte!