Karl Marx / Georg W eerth
* Köln, 4. Januar. Die öffentliche Mildthätigkeit hat bekanntlich in
Nr. 187, 5. Januar 1849
Neue Rheinische Zeitung.
England, wo die Herrschaft der Bourgeoisie am entwickeltsten ist, auch
die edelsten und hochherzigsten Formen angenommen. Die englischen
Work-houses – öffentliche Anstalten, worin die überzählige Arbeiterbevölkerung auf Kosten der bürgerlichen Gesellschaft fortvegetirt – ver-5
knüpfen in wahrhaft raffinirter Weise die Mildthätigkeit mit der Rache,
welche die Bourgeoisie an den Elenden ausläßt, die gezwungen sind, an
ihre Mildthätigkeit zu appelliren. Die armen Teufel werden nicht nur mit
den elendesten, kümmerlichsten und kaum zur physischen Reproduktion
ausreichenden Lebensmitteln gefüttert, auch ihre Thätigkeit wird auf eine
ekelerregende, Geist und Körper abstumpfende, unproduktive Scheinarbeit beschränkt – z.B. Anspannung bei den Tretmühlen. Damit den
Unglücklichen endlich die ganze Größe ihres Verbrechens klar wird, eines
Verbrechens, das darin besteht, statt wie im gewöhnlichen Lebenslaufe
ausbeutbare und Gewinn bringende Materie für die Bourgeoisie zu sein,
vielmehr in kostende Materie für ihre gebornen Nießnutzer sich verwandelt zu haben, etwa wie auf dem Lager liegen gebliebene Fässer Spiritus
zur kostenden Materie für den Spiritushändler werden; damit sie die ganze Größe dieses Verbrechens empfinden lernen, wird ihnen alles entzogen,
was dem gemeinsten Verbrecher gelassen wird, Umgang mit Frau und
Kind, Unterhaltung, Sprache – alles. Und selbst diese „grausame Mildthätigkeit“ der englischen Bourgeoisie beruht keineswegs auf schwärmenden, sondern auf sehr praktischen, ganz berechenbaren Gründen. Einerseits könnte die bürgerliche Ordnung und die Handelsthätigkeit auf eine
beunruhigende Weise leiden, würden die Paupers von ganz Großbritannien plötzlich auf die Straße geschleudert. Andererseits bewegt sich die
englische Industrie bald in Perioden fieberhafter Ueberproduktion, wo
der Nachfrage nach Händen kaum zu entsprechen ist und die Hände

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doch so wohlfeil als möglich beschafft werden sollen, bald in Perioden
der Handelserschlaffung, wo die Produktion der Konsumtion weit vorauseilt, und nur mit Mühe die Hälfte der Arbeiterarmee mit halber Löhnung nutzbar beschäftigt werden kann. Welch’ sinnreicheres Mittel als
die workhouses, um eine Reservearmee für die günstigen Perioden bereit 5
zu halten, und sie gleichzeitig während der ungünstigen Handelsperiode
in diesen gottgefälligen Anstalten zur willen-, widerstands-, anspruchsund bedürfnißlosen Maschine heranzuzüchtigen?
Die preußische Bourgeoisie zeichnet sich vor der englischen vortheilhaft aus, indem sie dem britischen politischen Hochmuth, der an heidnische Römerart erinnert, allerunterthänigstes Ersterben in christlicher
De- und Wehmut vor Thron, Altar, Armee, Büreaukratie und Feudalismus entgegenhält; indem sie statt der kommerziellen Energie, die ganze
Welttheile sich unterwirft, reichsbürgerlichen chinesischen Kleinkram
treibt und den unruhigen gigantischen Erfindungsgeist in der Industrie
durch biederbsittliches Festhalten an althergebrachtem halbzunftmäßigem Schlendrian beschämt. Aber in Einem Punkt nähert sich die preußische Bourgeoisie ihrem britischen Ideale, in der schaamlosen Mißhandlung der Arbeiterklasse . Wenn sie als Korporation im Großen und
Ganzen betrachtet, auch hierin hinter den Briten zurückbleibt, so ist das
einfach daraus zu erklären, daß sie im Großen und Ganzen, als nationale
Klasse, aus Mangel an Muth, Verstand und Energie es überhaupt nie zu
etwas gebracht hat und nie zu etwas Erklecklichem bringen wird. Sie
existirt nicht in nationaler Weise, sie existirt nur provinzial, städtisch, lokal, privatim, und in diesen Formen tritt sie der Arbeiterklasse noch rück- 25
sichtsloser gegenüber, wie die englische Bourgeoisie. Warum sehnten sich
die Völker seit der Restaurationsepoche nach Napole ´on, den sie eben
noch an einen einsamen Felsen im Mittelmeer angeschmiedet hatten?
Weil die Despotie eines Genie’s erträglicher ist als die Despotie eines
Idioten. So kann der englische Arbeiter dem deutschen gegenüber noch
einen gewissen Nationalstolz geltend machen, denn der Herr, der ihn
knebelt, knebelt die ganze Welt, während der Herr des deutschen Arbeiters, der deutsche Bourgeois, ein Allerweltsknecht ist und nichts fataler,
demüthigender, als der Knecht eines Knechtes zu sein.
Als historisches Dokument für den Cynismus unserer Bourgeoisie, der
Arbeiterklasse gegenüber, veröffentlichen wir wörtlich die „Arbeiterkarte“ , welche die bei städtischen Arbeiten beschäftigten Proletarier in der
guten Stadt Köln unterzeichnen müssen.
Arbeiterkarte
§ 1. Jeder Arbeiter hat den Anweisungen und Anordnungen sämmtli- 40
cher städtischer Aufsichtsbeamten, welche zugleich als Polizeibeamte ver-

eidet sind, pünktlich Folge zu leisten. Unfolgsamkeit und Widersetzlichkeit
ziehen sofortige Entlassung nach sich .
§ 2. Ohne besondere Erlaubniß des Bauaufsehers darf kein Arbeiter aus
einer Abtheilung in eine andere übertreten oder die Baustelle verlassen.
§ 3. Arbeiter, welche Karren, Karrenbretter oder sonstige Geräthe aus5
einer andern Abtheilung entwenden, um solche zu ihrer Arbeit zu gebrauchen, werden entlassen.
§ 4. Trunkenheit, Ruhestörung, Anstiftung von Zank, Streit oder
Schlägerei haben sofortige Entlassung aus der Arbeit zur Folge. – Außerdem tritt in den dazu geeigneten Fällen die gesetzliche Verfolgung der
Schuldigen durch die kompetenten Gerichte.
§5 .W e vierzehn Minuten zu spät auf der Arbeitsstelle erscheint, erhält für
den betreffenden halben Tag keine Arbeit; im dritten Wiederholungsfalle
kann die gänzliche Ausschließung von der Arbeit eintreten.
§ 6. Wenn Arbeiter auf ihren Antrag oder zur Strafe entlassen werden,15
so findet ihre Bezahlung am nächsten regelmäßigen Zahltage nach dem
Verhältnisse der von ihnen gefertigten Arbeit statt.
§ 7. Die erfolgte Entlassung des Arbeiters wird auf der Arbeitskarte
vermerkt. – Erfolgt die Entlassung zur Strafe, so wird dem Arbeiter nach
Bewandtniß der Umstände die Wiederbeschäftigung auf der betreffenden
Arbeitsstelle, oder bei allen städtischen Arbeiten versagt.
§ 8. Von der Strafentlassung der Arbeiter und deren Veranlassung wird
die Polizeibehörde jedesmal in Kenntniß gesetzt.
§ 9. Haben die Arbeiter Beschwerden gegen den Bauaufsichtsbeamten zu
führen, so ist solche durch eine erwählte, aus drei Arbeitern bestehende25
Deputation bei dem Stadtbaumeister anzubringen. Dieser untersucht den
Gegenstand der Beschwerde an Ort und Stelle und entscheidet darüber.
§ 10. Die Arbeitszeit ist festgestellt von Morgens halb sieben Uhr bis
Mittags 12 Uhr und von Nachmittags Ein Uhr bis Abends Dunkel.
(Schöner Styl!)
§ 11. Unter diesen Bedingungen erhält der Arbeiter Beschäftigung.
§ 12. Die Zahlung wird am Samstag Nachmittag auf der Baustelle geleistet.
Der vereidete Bauaufseher, zunächst dessen Anordnungen Folge zu
leisten.
Köln.
Unterschrift des Arbeiters.
{
Wird in die Abtheilung des
resp. Merkzeichen p. p. gestellt und hat u.s.w.
Unterschrift des Bauaufsehers.
Können russische Erlasse von dem Selbstherrscher aller Reußen an40
seine Unterthanen asiatischer abgefaßt sein?

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Den städtischen und sogar „ sämmtlichen städtischen Aufsichtsbeamten, welche zugleich als Polizeibeamte vereidet sind“, ist „pünktliche Folge zu leisten. Unfolgsamkeit und Widersetzlichkeit ziehen sofortige Entlassung nach sich.“ Also vor allem passiver Gehorsam! Hinterher steht
nach § 9 den Arbeitern das Recht zu, „Beschwerden bei dem Stadtbau- 5
meister“ zu führen. Dieser Pascha entscheidet unwiderruflich – natürlich
gegen die Arbeiter, schon im Interesse der Hierarchie. Und wenn er entschieden hat, wenn die Arbeiter dem städtischen Interdict verfallen sind –
wehe ihnen, sie werden alsdann unter Polizeiaufsicht gestellt. Der letzte
Schein ihrer bürgerlichen Freiheit geht verloren, denn nach § 8 wird „die 10
Polizeibehörde von der Strafentlassung der Arbeiter und deren Veranlassung jedesmal in Kenntniß gesetzt.“
Aber, meine Herren, wenn ihr den Arbeiter entlassen, wenn ihr ihm
den Kontrakt gekündigt habt, worin er seine Arbeit gegen euern Lohn
einsetzt, was hat die Polizei dann noch in aller Welt mit dieser Aufkün- 15
digung eines bürgerlichen Vertrags zu thun? Ist der städtische Arbeiter ein
Zuchthaussträfling? Wird er der Polizei denuncirt, weil er die schuldige
Ehrfurcht gegen euch, seine angeborne, wohlweise und edelmögende Obrigkeit verletzt hat? Würdet ihr den Bürger nicht verlachen, der euch der
Polizei denuncirte, weil ihr diesen oder jenen Lieferungskontrakt gebro- 20
chen oder einen Wechsel nicht am Verfalltag ausgezahlt oder am Neujahrsabende über die Maßen getrunken habt? Aber allerdings! Dem Arbeiter – gegenüber steht ihr nicht im bürgerlichen Vertragsverhältnisse,
ihr thront über ihm mit aller Gereiztheit der Herren von Gottesgnaden !
Die Polizei soll in eurem Dienste Konduitenliste über ihn führen. 25
Nach § 5 wird, wer 10 Minuten zu spät kömmt, um einen halben Arbeitstag bestraft. Welch’ Verhältniß zwischen Vergehn und Strafe! Ihr
habt euch um Jahrhunderte verspätet und der Arbeiter soll nicht 10 Minuten nach halb sieben Uhr sich einfinden dürfen, ohne einen halben
Arbeitstag zu verlieren? 30
Damit endlich diese patriarchalische Willkühr in keiner Weise beeinträchtigt wird und der Arbeiter rein eurer Laune anheimfällt, habt ihr
den Strafmodus möglichst dem Gutdünken eurer Livre ´ebedienten anheimgestellt. In „ geeigneten Fällen“, d.h. in euch geeignet dünkenden
Fällen, folgt nach § 4 der Entlassung und der Denunciation bei der Po- 35
lizei „gesetzliche Verfolgung der Schuldigen bei den kompetenten Gerichten.“ Nach § 5 „kann“ die gänzliche Ausschließung des Arbeiters erfolgen, wenn er zum drittenmale 10 Minuten nach halb sieben zu spät
kommt. Bei der Entlassung zur Strafe „wird“ nach § 7 „dem Arbeiter
nach Bewandtniß der Umstände die Beschäftigung auf der betreffenden
Arbeitsstelle, oder bei allen städtischen Arbeiten versagt.“ u.s.w. u.s.w.

Welcher Spielraum für die Launen des verstimmten Bourgeois in diesem Kriminalkodex unsrer städtischen Catone, dieser großen Männer,
die vor Berlin im Staube wedeln!
Man mag aus diesem Mustergesetze ersehn, welche Charte unsre Bourgeoisie, säße sie am Ruder, dem Volke oktroyiren würde.5