** Bern, 28. Dezember. Kaum sind die schweizer Truppen von der lomNr. 185, 3. Januar 1849.
Beilage
Neue Rheinische Zeitung.
bardischen Gränze zurückgezogen, so fangen Radetzki’s Schikanen von
neuem an. Er schreibt an die eidgenössischen Repräsentanten in Tessin,
es finde ein beunruhigender Waffenhandel an der Gränze Statt, und die
eidgenössischenRepräsentanten bereden die tessiner Regierung, ihre Zustimmung zu mehreren Haussuchungen in Mendrisio zu geben. Man
fand und konfiszirte einige Flinten. Wie man diese Verletzung des Hausrechts und Beschlagnahme fremden Eigenthums rechtfertigen will, ist
nicht abzusehen. Es ist nur zu verwundern, daß die tessiner Regierung
sich dazu hergegeben.
Die neapolitanischen Werbungen in Luzern und den Urkantonen
scheinen nun doch zu nichts zu führen. Nicht als ob sich nicht eine genügende Anzahl biederer Alpensöhne gefunden, die ihre Haut für baares
Geld zu verhandeln und im Solde Ferdinand’s Kroatendienste zu thun
Lust gehabt hätten; im Gegentheil! Aber die Sache scheitert an der Unmöglichkeit, von der Schweiz nach Neapel zu kommen.
Kapitulationsmäßig müssen die Rekruten über Genua geführt werden
und die Turiner Regierung verweigerte den Durchzug. Es heißt nun, die
Rekruten sollten nach Triest gebracht und dort eingeschifft werden. Diese Nachricht hat unter den Angeworbenen großen Schrecken verursacht.
Nach Oestreich wollen sie nicht. Sie fürchten unter die echten Kroaten
gesteckt und gegen die Magyaren geführt zu werden und petitioniren
jetzt beim Luzerner Regierungsrath, daß man auf der Genueser Route
bestehe. Sonderbar. Als ob es diesen Leibtrabanten der Contrerevolution
nicht gleichgültig sein könnte, ob sie Magyaren oder Messineser massakriren! Aber freilich, östreichische Papierzwanziger und neapolitanische
vollwichtige Dukaten, das ist ein Unterschied!

Uebrigens scheint die Luzerner Regierung der Berner nachfolgen und
die Kapitulation so lange suspendiren zu wollen, bis die Schweizer Kaufleute in Neapel und Messina entschädigt sind. Wenigstens hat sie sich
beim Bundesrath erkundigt, wie es mit dieser Entschädigung stehe. Es
bleiben dann nur noch die Urkantonen, und diese werden sich das Recht 5
jedes Bürgers sich zu verschachern, so lange nicht nehmen lassen, als die
Bundesverfassung es ihnen verstattet, d.h. so lange, als die gegenwärtigen
Kapitulationen noch zu laufen haben. Dies Recht der Selbstverschacherung ist eines der schönsten und ältesten Privilegien der freien Urschweizer, und wenn diese tapferen „Erstgebornen der Freiheit“ versuchten, „ihre fünfhundertjährigen Rechte“ gegen die neue Bundesverfassung
zu verwahren, so war es vor allem auf dies spezielle Recht abgesehen, das
die neue Bundesverfassung abschafft. Die Militärkapitulationen sind
wirklich eine Lebensfrage für die Urkantonen. Seit fünfhundert Jahren
waren sie der Abzugskanal für die überzählige Bevölkerung, und daher
die beste Garantie der bestehenden barbarischen Zustände. Man schaffe
die Kapitulationen ab, und man wird eine wahre Revolution in diesen
s.g. „reinen“ d.h. in der Praxis höchst unsaubern Demokratieen hervorrufen.
Die jüngeren Söhne der Bauern, die jetzt nach Neapel und Rom gehen,
müssen zu Hause bleiben; sie werden keine Beschäftigung finden, weder
in ihren eigenen Kantonen noch in der übrigen Schweiz, die schon hinreichend an „Ueberzähligen“ laborirt; sie werden eine neue Klasse von
Bauernproletariern bilden, die durch ihre bloße Existenz alle die alten,
auf tausendjährigem Herkommen beruhenden Eigenthums-, Erwerbsund Rechtsverhältnisse dieser Hirtenstämme in die größte Verwirrung
bringen muß. Woher sollen diese sterilen Gebirgsländer die Mittel nehmen, die Paupers zu ernähren, die ihnen von allen Seiten her auf dem
Schub an die Gränze zugeführt werden? Schon jetzt existirt der Kern
einer solchen Klasse von Paupers, und bedroht den übererbten Patriarchalismus auf höchst unangenehme Weise. Selbst wenn also, was nicht zu
erwarten steht, auch in den nächsten Jahren die europäische Revolution
denselben Respekt vor der schweizerischen Neutralität beobachten sollte
wie bisher, so bereitet sich doch durch den Artikel der neuen Bundesverfassung: die Militärkapitulationen sind untersagt, ein revolutionäres Ferment vor, das die ältesten und beharrlichsten Sitze der reaktionären Barbarei in Europa endlich in Grund und Boden umwälzen würde. Wie die
Monarchieen, so auch die reaktionären Republiken zu Grunde an der
pekuniären Schwindsucht gehen, an der „blassen Wehmuth der Finanznoth“.