Notiz über das V erbot eines Fackelzuges
für Andreas Gottschalk. Entwurf
Eine Deputation des Arbeitervereins verfügte sich Freitag 10 Uhr
(23. Dez.) zum Polizei-Direktor Geiger, um die Erlaubniß zu einem
Fackelzuge für Gottschalk einzunehmen. Geiger erklärte, er könne dies
nicht gestatten, „es wäre nicht erlaubt“. Eine andere Deputation verfügte
sich dann zum Commandanten Engels.5
Er ließ die Namen fragen der ihn sprechenwollenden. Beckhausenund
noch Einer kamen herein, erklärten, sie kämen von der Polizeidirektion,
die Abhaltung des Fackelzugs sei daselbst verweigert worden. Sie wollten
ihn nun bitten –
Engels war schon vorbereitet; es war noch [ von] keinem Namen für10
wen u. zu welchem Fackelzug der Fackelzug die Rede; er unterbrach:
„Die Behörde hat die Männer verhaften lassen u.s.w. zwar sind sie
von den Geschworenen freigesprochen worden; weil die Behörde sie aber
mal verhaften lassen, kann sie den Fackelzug jezt nicht erlauben.“
Auch ein Ständchen mit Musik wolle er „unter keiner Bedingung“ er-15
lauben.