* Köln, 5. Dezember. Vor einigen Tagen war der Redakteur en chef der
Nr. 161, 6. Dezember 1848
Neue Rheinische Zeitung.
„Neuen Rheinischen Zeitung“, Karl Marx, von neuem vor das Instruktionsgericht vorgeladen. Vier Artikel haben die Centralgewalt bewogen,
auf Verläumdung zu klagen: 1) Schnapphahnski, 2) ein Artikel aus Breslau über Lichnowsky, 3) ein Artikel, worin von einem „verfälschenden“ 5
Berichte eines gewissen „komischen Stedtmann“ die Rede ist, 4) der Abdruck der im Eiser’schen Saal beschlossenen „Volksverrathserklärung“
gegen die Frankfurter Majorität in Schleswig-Holstein’schen Sachen.
Die „Neue Rheinische Zeitung“ erwartet nun sehnlichst fernere Verläumdungsklagen von Berlin, Petersburg, Wien, Brüssel und Neapel. 10
Am 20. Dezember wird der erste Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung“ contra Parquet und Gensd’armen verhandelt werden.
Wir haben bisher nicht vernommen, daß irgend ein rheinisches Parquet
irgend einen Artikel des Code pe´nal auf die groben, handgreiflichen Gesetzwidrigkeiten sämmtlicher rheinischer Behörden anwendbar gefunden 15
hätten.
„Distinguendum est“! „II faut distinguer“ ist der Wahlspruch des tapferen rheinischen Parquets.