Extra-Blatt
Nr. 141, 12. November 1848.
Extra-Blatt
Neue Rheinische Zeitung.
zu Nr. 141 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Sonntag, den 12. November. 10. Uhr Abends.
( * ) B e r l i n , 1 1 . Nov. Abends 1/4 vor 8 Uhr.
Gegen 6 Uhr wurde bekannt, daß an Rimpler der Befehl ergangen sei,5
bis Morgen 4 Uhr alle Waffen der Bürgerwehr abzuliefern. Die Versammlung beschloß indessen:
1) daß General Brandenburg ein H o c h v e r r ä t h e r sei; 2) daß die Bürgerwehr ihre W affen nicht abzugeben und im Nothfall G e w a l t m i t G e -
w a l t zu vertreiben habe; 3) daß jeder Offizier, der gegen die Bürger zu
feuern befehle, des L a n d e s v e r r a t h e s angeklagt werde. – Außerdem
wurde eine Commission zur Berathung der S t e u e r v e r w e i g e r u n g ernannt.
Die Versammlung hatte schon in ihrer Morgensitzung eine Kommission ernannt, um die Steuerverweigerung zu berathen.15
Als die Nationalversammlung vor dem Schauspielhause erschien, fand
sie den Eingang versperrt. Im Innern desselben bivouakirte eine Compagnie Soldaten, deren Hauptmann Herrn v. Unruh den Eintritt weigerte. Die Nationalversammlung begab sich von da nach der Aula, wo ihr
ebenfalls der Eintritt verwehrt wurde. Sie tagte dann im Hotel de Russie.20
11. November Abends. Die Nationalversammlung verlegte ihre Nachmittags-Sitzung in’s Schützenhaus in der Lindenstraße. Am Montage
wird sie das Kölnische Rathhaus beziehen. Wie ich höre, hat die Börse
Credit angeboten, und die Stadtverordneten wollen Garantie für die
Diäten leisten. Mehrere Deputationen [von Spandau, Magdeburg, Pommern] sind angekommen, um das Recht der Versammlung anzuerkennen.

Während des Verlaufs des Tages ist eine „Proklamation“ des Königs
erschienen, kontrasignirt von den Ministern. Diese Proklamation, die an
ähnliche Proklamationen Don Miguels erinnert, sucht die Vertagung der
Nationalversammlung zu rechtfertigen. Eine zweite königl. Verfügung
löst die Bürgerwehr auf und eine dritte ernennt Rintelen, Chefpräsident 5
des Oberlandesgerichts zu Naumburg, zum Justizminister.
Das königliche Ober-Tribunal, nachdem Herr Bornemann demselben die Frage vorgelegt: ob der Krone das
Recht zustehe, die hier Namens des ganzen Landes versammelte National-Versammlung zu vertagen, zu verlegen 10
oder zu schließen, hat einstimmig mit „Nein!“ geantwortet.
In Berlin circulirte das Gerücht, zu Breslau sei das Militär aus der
Stadt geschlagen und das Hotel Brandenburg’s zerstört worden.
Wir schenken diesem Gerüchte keinen Glauben, da ein uns so eben
zugekommener Breslauer Brief, dedato11. November Nachts 1 Uhr 15
nichts davon enthält. Der Hauptinhalt dieses Briefes ist folgender:
Der Centralausschuß der Bürgerwehr in seiner Sitzung vom 10. Nov.
beschließt, den Magistrat (und die Stadtverordneten) zu veranlassen, daß
er allgemeine Bewaffnung aller waffenfähigen Männer sofort bewirke
und erkläre, die National-Versammlung unter allen Umständen anzu- 20
erkennen und zu beschützen und nur in ihr den Sitz der Regierung zu
erblicken. Einer an ihn abgesandten Deputation erklärte der Oberpräsident, er werde den Rechtsboden nicht verlassen, werde aber nie etwas
gegen die National-Versammlung unternehmen, noch einem solchen Unternehmen die Hand bieten. Er werde sein Amt niederlegen sobald man
etwas Rechtwidriges von ihm verlange. Die Nothwendigkeit der Vertagung der Nationalversammlung erkenne er nicht an.
Diesen Erklärungen trat der anwesende Polizeipräsident bei. Ein Recht
zur Auflösung der Kammer gestehe er nicht zu und werde sofort sein
Amt niederlegen, wenn etwas der Art geschehe.
Der Centralausschuß der Breslauer Bürgerwehr erklärt sich für parmanent.
Indem die National-V ersammlung den Premier-Minister Brandenburg
zum Hochverräther erklärt hat, hört die Steuerverpflicht u n g v o n s e l b s t a u f , da man seine hochverrätherische Administration
nicht mit Steuern unterstützen darf. – D i e S t e u e r e i n z a h l u n g i s t a l s o
jetzt Hochverrath, die Steuerverweigerung erste Pflicht des
Bürgers.